NÜRNBERG EXKLUSIV

STADTFÜHRUNGEN NACH MAß
 

AGB


1. ANMELDUNG

Mit der Anmeldung, die mündlich, schriftlich, per E-Mail oder über das Internet erfolgen kann, bietet der Auftraggeber (m/w) NÜRNBERG EXKLUSIV den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung für die jeweilige Führung verbindlich an.

Mit der Anmeldung erkennt der Auftraggeber (m/w) die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

Die Buchung wird verbindlich, sobald die bestellte Leistung von NÜRNBERG EXKLUSIV schriftlich, per Fax, per E-Mail oder mündlich bestätigt wird.


2. FÜHRUNGSZEITEN

Der Auftraggeber (m/w) ist dazu angehalten, vor dem vereinbarten Termin der Führung eine Mobilfunknummer anzugeben, unter der mit ihm im Falle außergewöhnlicher Ereignisse Kontakt aufgenommen werden kann. Vereinbarte Führungszeiten sind pünktlich einzuhalten.

Sollte sich der Auftraggeber (m/w) verspäten, so ist er verpflichtet, diese Verspätung NÜRNBERG EXKLUSIV spätestens bis zum Zeitpunkt des vereinbarten Beginns der Führung mittels Mobiltelefon mitzuteilen.

NÜRNBERG EXKLUSIV kann einen verspäteten Beginn der Führung ablehnen. Verschiebungen von mehr als 60 Minuten berechtigen NÜRNBERG EXKLUSIV generell zur Absage der Führung.

Der Auftraggeber (m/w) ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

Der Auftraggeber (m/w) ist insbesondere verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich mitzuteilen.

Bei einer vorzeitigen Beendigung der Führung auf Wunsch der Gruppe ist das komplette, vorher schriftlich vereinbarte Honorar fällig.


3. ZAHLUNG

Das für die Führung anfallende Honorar ist, sofern nicht anders vereinbart, spätestens 5 Tage vor der Führung per Überweisung auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu zahlen. Gemäß § 19 UStG enthält der Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer. Ersatzweise erfolgt die Zahlung der Honorars unmittelbar vor der Führung in bar. 


4. LEISTUNGEN

Die geschuldete Leistung besteht aus der Durchführung der Stadtführung entsprechend der Leistungsbeschreibung auf der Internetseite

www.nuernberg-exklusiv.de .

Der Wegfall einzelner Leistungsteile berechtigt den Auftraggeber (m/w) nicht zum Einbehalt der Vertragssumme oder zum Teilabzug, sofern es sich um Gründe handelt, die nicht von NÜRNBERG EXKLUSIV zu vertreten sind. Ist der Wegfall einzelner Leistungen durch NÜRNBERG EXKLUSIV zu vertreten, so hat NÜRNBERG EXKLUSIV das Recht, diese Leistungen durch gleichwertige andere Leistungen zu ersetzen.

NÜRNBERG EXKLUSIV ist verpflichtet den Auftraggeber (m/w) hiervon in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird NÜRNBERG EXKLUSIV dem Auftraggeber (m/w) eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.


5.STORNOBEDINGUNGEN

Wird eine bestellte Stadtführung nicht in Anspruch genommen, ohne dass mindestens 7 Arbeitstage vor dem vereinbarten Termin eine Abbestellung erfolgte, wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 100 Prozent des vereinbarten Honorars berechnet.

Der Rücktritt muss schriftlich per E-Mail erfolgen und von NÜRNBERG EXKLUSIV bestätigt werden.

Im Falle einer späteren Kündigung ist das vereinbarte Honorar in voller Höhe zahlungsfällig.


6. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH NÜRNBERG EXKLUSIV

NÜRNBERG EXKLUSIV kann in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:

* bei Einwirkung höherer Gewalt

* bei plötzlicher Erkrankung des Stadtführers

* im Falle, dass der Auftraggeber (m/w) die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält.